Auf dieser Seite möchte ich  "Schildbürgerstreiche" sammeln -  besonders "gelungene" (sprich: falsche oder schräge oder offensichtlich unsinnige Verkehrsbeschilderungen. Ich freue mich auf Eure Fotos und Kommentare!

Eine besondere Fundgrube sind provisorische Baustellenbeschilderungen:

Noch etwa 10 Wochen ist dieses Suchbild an der K25
vor der Junkerburg zu bewundern.

Erst auf den dritten Blick habe ich "Radfahrer frei" rechts unten auf dem Gitter bemerkt, so daß ich dann doch beruhigt weiterfahren konnte. Das ist aber erst seit der 2. Nachbesserung so: Zunächst gab's nur das Zeichen "Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art", dann wurde mit Rücksicht auf die Feuerwehr, Besucher und Anwohner der Junkerburg und des Reiterhofes das Zusatzschild "800m" ergänzt und schließlich "Radfahrer frei" irgendwie dazugebastelt.
Dabei würde hier ein Zeichen alles sagen - ohne Verbot, aber umso aussagekräftiger:








Am Kreisel K25/Pariserstr. am Ortseingang Pulheim durften Radfahrende hier zwar weiter, aber Fußgänger mussten zurück nach Geyen (1)! Wer es trotzdem irgendwie weiter Richtung Pulheim geschafft hatte, wurde spätestens hinter der Einmündung der Pariser Str. endgültig aufgehalten: Die Gebotsschilder "Fußgänger" und "Radfahrer" bedeuten gleichzeitig Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer (2). Spätestens hier war auch für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer der Weg von Geyen nach Pulheim zu Ende! Und immer wieder das gleiche, unfreundliche "Radfahrer absteigen" (Radfahrerrinnen nicht - wo bleibt denn da die Gleichberechtigung?), diesmal an der Venloer Str. zwischen Pulheim und Stommeln (16): Wenn der benutzungspflichtige Radweg endet bzw. in einen Fußweg übergeht, dürfen Radfahrende (so heißen wir jetzt geschlechtsneutral in der StVO) die Straße benutzen - natürlich ohne abzusteigen! Im Prinzip ist durch Z239 (Gehweg) alles gesagt: Radfahrende müssen hier absteigen und das Rad schieben - oder eben auf die Straße ausweichen. "Radweg" mit den Zusätzen "Ende" und "Radfahrer absteigen" ist völlig überflüssig. Dafür fehlt jeweils hinter der Baustelle die Anordnung der Nutzungspflicht für Radfahrende mit Zeichen 240 (gem. Geh- und Radweg): Zur Zeit dürfen Radfahrende also mit Fug und Recht von Baustellenanfang bis Ortseingang die Straße benutzen (falls ich nicht zwischendurch ein Z240 übersehen habe)! Hupende Belehrungen der motorisierten Verkehrsteilnehmer ist einem dann aber gewiss. Die StVO kennt diese Zusatzzeichen "Strom" (19) zwar nicht, aber es ist auch kein Hinweis auf eine Pedelec-Ladestation - weit und breit keine zu sehen. Des Rätsels Lösung: Die tiefhängende Hochspannungsleitung könnte den Asphalt-Kippern bei der Sanierung der Bonnstr. gefährlich nahe kommen, wenn sie mit hochstehendem Auflieger den Asphalt in den Fertiger kippen. Hoffentlich haben das auch die Fahrer verstanden! Wegen Arbeiten an den Hochspannungsleitungen steht an der Brauweiler Str. kurz hinter dem Abzweig von der L213 in beiden Richtungen am Kombiweg seit etwa einem halben Jahr diese Schilder"kombination" (21): Abgesehen davon, daß von Rutschgefahr (und Überfahreten) so gut wie nie was zu sehen war: Was sollen Radfahrende nun machen - Schrittgeschwindigkeit fahren, also max. 8km/h, oder absteigen? Dann wird's allerdings mit dem Fahren etwas schwierig!

Keine Provisorien sind die folgenden, teilweise schon uralten Beschilderungen:



Noch aus der Zeit vor der Markierung der Schutzstreifen auf der Brauweilerstr. in Sinthern steht hinter der Kirchgasse "kombinierter Rad-/Fußweg" auf dem linken Bürgersteig (4). Demnach dürfen Radfahrende den Schutzstreifen auf der Fahrbahn Richtung Brauweiler nicht weiter benutzen, sondern müssen bereits hier auf den linken Radweg wechseln - nicht erst am Ortsausgang am Lindenweg. Entsprechende Hinweise an die zuständigen Behörden blieben bislang "unerhört"!
Wie die Baumreihe an der Donatusstr. in Brauweiler belegt, ist der rechte Rad-/Fußweg hier längst "renaturiert", aber dennoch benutzungspflichtig - trotz 30-Zone (5)! Direkt daneben: Wie hier erläutert, wurde die 30-Zone auf der Donatusstr. zwischen Kastanienallee und Bonnstr. aufgehoben - mit entsprechendem Schilderwald (6)+(7)! Das Problem der "Mamataxis" ist nach wie vor ungelöst, trotzdem besteht unsinnigerweise nur auf 1/3 der Haltebucht vor dem Haupteingang Parkverbot (8)!


Ärgerlich sind die oftmals unsinnigen VZ "Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art", also auch für Radfahrende, z. B. auf der Regio-Grün-Route Nord am Pulheimer See (9) und auf dem Wirtschaftsweg hinter der Bahn nach Widdersdorf (10). Die Kiesgrube Buschfeld ist zwar längst stillgelegt, aber immer noch sind "Kiesfahrzeuge frei", obwohl dieser Weg eine verkehrsarme Alternative zur Venloer Str. in Richtung Köln darstellt. Sept. 2020: Wie man am inzwischen üppigen Bewuchs sehen kann, sind eine ganze Reihe Jahre in's Land gegangen, aber - ohne weiteres Zutun - wurde Z 250 durch  Z240 ersetzt (10a)!



Während der Hinweis auf Radfahrende in beiden Richtungen unter dem Einbahnstraßenschild (13) im Schiffgesweg in Brauweiler befürchten läßt, daß diese als Zombies aus der Erde hervorbrechen oder als Engel vom Himmel fallen (richtig wären hier die beiden gegengerichteten horizontalen Pfeile), aber sonst harmlos ist, stellt das mitten in den Radweg gepflanzte 30-Zone-Ende-Schild Am Sportzentrum in Pulheim eine Verkehrsgefährdung dar, auch wenn die verkehrslenkenden Behörden hier die Nutzung des linksseitigen Radweges untersagen (11). Mindest ebenso gefährlich ist der nutzungspflichtige Zweirichtungs-Kombiradweg an der Bahnstr./Barbarapark (12): Streng genommen müssten auch die Radfahrenden, die aus der Bahnstr. nach rechts in die Steinstr. abbiegen wollen, auf diesen Weg überwechseln, sich dann irgendwie am Überweg Richtung Süden "einfädeln" und dann wahrscheinlich mit dem aus der Bahnstr. ausfahrenden KFZ-Verkehr kollidieren.


"Doppelt hält besser" haben sich die verkehrslenkenden Behörden wohl bei der Schilderkombination (14) auf der Brauweiler Str. zwischen dem Seniorenwohnheim und Altem Rathaus gedacht: Es gibt zwar auf dieser Seite keinen (nutzungspflichtigen oder freigegebenen) Radweg, aber immerhin eine Ausleitung auf die Fahrbahn. Beides ist jedoch völlig unsinnig: Der "pseudo"-Radweg zwischen Kreisel und Gasse hinter dem Seniorenwohnheim ist genauso breit wie das Stück nach der Ausleitung und der (nutzungspflichtige) Zweirichtungs-Kombiweg auf der gegenüberliegenden (östlichen) Straßenseite. Einziger Unterschied: der fehlende Sicherheitsstreifen auf der Westseite. Auch sehr sinnvoll: Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) an der verlängerten Rommerskirchener Str. - Kein Weg, aber ein Schild! (15). Diesen "Weg" gibt's nur noch auf dem Papier (Fahrradstadtplan) und bei Google Maps - in den OSM endet er nicht weit hinter dem Walzwerk (hier steht jetzt übrigens nur noch der Pfahl!).

Wohl den Radfahrenden, die auf dem Mohlenweg zwischen der neuen Industriestr. und Am Kutzpfädchen in Köln-Fühlingen landwirtschaftlich unterwegs sind (18) - nur sie dürfen hier durchfahren im Gegensatz zu allen anderen Fahrzeugen (auch landwirtschaftlichen!). In Gegenrichtung steht übrigens (völlig richtig) Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) mit dem Zusatz
1026-36 "Landwirtschaftlicher Verkehr frei". Da ist man versucht, Erich Kästners Gedicht vom Land und den blühenden Kanonen ein wenig anzupassen: "Kennst Du das Land, wo die Schilder blühen ...."

Schilda ist überall, wie hier in Lauterbach/Hessen (20) oder Voiswinkel (22) - ohne Worte: