Inhalt:

              Rettungspunkte an der Herztour beschildert (15.06.18)
Glessener Str. für Radverkehr gesperrt!? (11.09.17)
Leider kein Aprilsscherz (13.04.17)
Wenig fahrradfreundliche Baustellenbeschilderung (22.07.16)
Vorzeitige Sperrung K25? (17.03.16/23.03.16/02.04.16)
Nördlicher Schutzstreifen
auf der K25 abgelehnt (17.02.16)
Sooo fahrradfreundlich ist Pulheim (16.09.15)
Weiterhin 2-Richtungs-Kombiradweg an der Geyener Str./K25 (26.06.15)
Warum Zeichen 239 "Fußweg" (26.05.15)
Zur Nachahmung empfohlen!? (18.05.15/17.06.16/29.06.16)
Neue Radwanderkarte des Rhein-Erft-Kreises (28.08.14)
Knotenpunktsystem
fertiggestellt (26.08.14)
Aufhebung des Radweges
an Zum Sportzentrum/Albrecht-Dürer-Str. (13.11.13)
Schwer vermittelbar
(21.06.2013)
Aufhebung von nutzungspflichtigen  Radwegen
in Tempo-30-Zonen (17.04.13/25.07.13/22.08.13)
Verschlimmbesserung K25/Zum Birkengraben (08.11.12/17.04.13/20.02.14)
Randkanal-Radweg: Querungen B55/L183/K24 (13.04.12)
Neue Regeln für
Schutzstreifen? (13.03.11/30.03.11)
Friedrichs
Traum (10.03.11)
Neue
Schikane an „Zur Alten Wassermühle“ (19.02.11)
Vergessen? (21.04.10 / 04.07.10 / 17.11.10)
Jagd auf Fahrradfahrer? (10.10.09)

In Pulheim verunglücken besonders viele Radler! (08.08.09)

Enttäuschend (20.11.06 / 17.05.10)
Verdamp lang her (07.04.08)
Überraschender Sieg/Bürgerwerkstatt Stommeln (28.10.06/17.04.13)
Weitere Erfolge (28.10.06)
Radwegenetzschluß in Geyen


Am 7. und 14. Juni wurden die vor Jahren angebrachten leicht übersehbaren Aufkleber zur Kennzeichnung der Rettungspunkte an der Herztour durch gut erkennbare Schilder ersetzt: Die Aufkleber an den Herztour-Schildern weisen den Weg zum nächsten Rettungspunkt. Im Falle eines Falles: 112 anrufen und als Unfallort die Bezeichnung des Rettungspunktes angeben. Falls der/die hilfebedürftige Person nicht vom Rettungspunkt aus sichtbar ist, am Rettungspunkt dass Eintreffen des Rettungswagen abwarten und zur Unfallstelle einweisen!






Nicht nachvollziehbar ist die Sperrung der Glessener Str. nördlich der Kurve zum Wiesenweg für den Radverkehr mit Zeichen 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art": Dieser Weg ist schließlich der einzige (außer der Brauweiler Str.), vom Ortszentrum in das neue Wohngebiet hinter dem Johanniter-Stift/Aldi zu gelangen! Zeichen 260 (Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge aller Art) wäre hier  angebracht!




Leider kein Aprilsscherz:
- Die Querungen parallel zur K25/L213 sind wieder auf  Bedarfsschaltung zurückgeschaltet: Ohne Knopfdruck kein Grün für Radfahrende/Fußgänger
- Der ehemalige freie Rechtsabbieger aus der L183 in die L213 ist zusätzlich mit einer Art Bereitschaftsschaltung ausgestattet, die auf Knopfdruck genau drei Sekunden lange Grün gibt. M. W. ist
  das unzulässig - die min. Grünphase sollte nicht kleiner als 5s sein. 
- Besonders lästig und zeitraubend ist der obligatorische Knopfdruck in Fahrtrichtung Brauweiler: Der erste Knopfdruck ist vor dem Rechtsabbieger Bonnstr. Richtung Lövenich fällig. Ist man da
  glücklich rüber, kommt der nächste (notwendige!) Knopfdruck garantiert zu spät: Die KFZ auf der L213/Mathildenstr. fahren los, aber die Querung über die Bonnstr. bleibt rot! Erst einen vollen
   LSA-Umlauf später darf man auch hier bei grün rüber - siehe auch hier!



- Auf den beidseitigen Kombiwegen an der L213 in Richtung Südosten prangen Zeichen 239 mit Zusatz 1022-10. Da sind zwar ganz überwiegend Radfahrende unterwegs, aber die  sollen  hier
  Schrittgeschwindigkeit fahren oder auf die Straße (dort sind nach knapp 200m 100km/h erlaubt)??? In Gegenrichtung ist übrigens alles beim Alten, also Z. 240 auf der Südseite bzw. gar keins an der
  Ausleitung aus der ehem. K5.  
Dagegen mutet die "Schilderorgie" auf den beiden Kombiwegen von der Einmündung Brauweilerstr./L213 Richtung Südosten allenfalls als Schildbürgerstreiche an:  In beiden Richtungen weist Z1000-31 auf den Gegenverkehr hin, obwohl es ganz offensichtlich keine andere Möglichkeit gibt. Gar völlig überflüssig ist an der L213 Z1022-11 "Mofas frei" - Mofas dürfen außerörtliche Radwege grundsätzlich benutzen, wenn es nicht durch Z1012-33 "Keine Mofas" untersagt wird!
nachoben

Vor rund 6 Wochen wurde die K25 für den Gesamtverkehr gesperrt - erfreulicherweise nicht für Fußgänger und Radfahrer: Ein provisorischer Rad-/Fußweg erspart nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern einen erheblichen Umweg. Wer das allerdings nicht weiß,  wird von der Ausschilderung  über Manstedten oder die Bonnstr. umgeleitet: Während hinter der Hinweistafel an der abknickenden Vorfahrt in Geyen immerhin noch "Radfahrer frei" sind, ist hinter der Einmündung Burgstr. Schluß - anscheinend sind der Stadt die Zeichen 1022-10 ausgegangen! In allen Fällen hätte Z260 "Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge aller Art" oder besser noch Z357-1 "durchlässige Sackgasse" alles eindeutig gesagt.
 

Vor und hinter der Baustellenzufahrt über den provisorischen Rad-/Fußweg längs der K25 fordert Z
1012-32 Radfahrende zum Absteigen auf, obwohl die Querung vollkommen übersichtlich und der Baustellenverkehr sehr überschaubar ist - eine Vorfahrtregelung gibt es nicht, also rechts-vor-links!?


Kommentar der Verwaltung dazu auf Nachfrage: Die Radfahrer sollen zu ihrer eigenen Sicherheit absteigen, denn es gibt immer wieder Radfahrer, denen ist es völlig egal, ob und ggfls. welche Beschilderung angebracht wird, die interessiert auch kein möglicher Weise querendes Baufahrzeug. Und wenn die dann in ein solches reinbrettern sind immer Stadt und Baufirma schuld, weil nicht genügend beschildert worden ist.....


Häh??? Es ist wohl ziemlich egal, ob man radfahrend oder -schiebend unter einem Baufahrzeug landet. "Brettern" geht hier wegen des engen Kurvenradius, der schmalen, meist verschmutzten Oberfläche und der Begrenzungsgitter nicht. Und wer Schilder nicht beachtet, dem ist auch mit "Radfahrer absteigen" nicht zu helfen - zur "Entkulpierung" der Stadt ist das eher unzureichend im Gegensatz zu einer klaren Vorfahrtregelung! Jedenfalls verleiten unsinnige Verkehrszeichen auch schon mal besonnene Verkehrsteilnehmer dazu, solche Schilder (und dann manchmal auch sinnvolle) zu ignorieren!


Seit nahezu 2 Wochen ist der Radweg längs der K25 zwischen Pariser Str. und Am Bendacker gesperrt. Entgegen der "augenscheinlichen Wahrnehmung" der Verwaltung wird die eingerichtete Umleitung durch den Bendacker von Fußgängern gar nicht und von Radfahrenden nur zum kleineren Teil angenommen: Die meisten fahren Richtung Pulheim auf die Fahrbahn (und tun damit recht: wenn ein nutzungspflichtiger Radweg endet, dürfen Radfahrende die Fahrbahn benutzen, wenn diese nicht ausdrücklich dem motorisierten Verkehr
 vorbehalten ist). Leider fehlt eine ordentliche Ausleitung - der prov. Überweg ist zum Wechsel vom Radweg auf die Fahrbahn völlig ungeeignet. In Gegenrichtung wird meist auf der nördlichen Fahrbahn gefahren. Der Radweg selber ist noch völlig intakt, die frühzeitige Sperrung lässt sich allenfalls mit dem Baustellenverkehr begründen, der sich allerdings in dem aktuell sehr überschaubaren Umfang m. E. gut "manuell" regeln ließe. Auch die Notwendigkeit der derart frühzeitigen Sperrung der Fahrspur Richtung Westen verschließt sich meinem Verständnis.
Den Vogel abgeschossen hat eine Autofahrerin, die aus dem Bendacker kommend Richtung Geyen wollte: Sie ist kurzerhand gegen die Einbahnstr.
rechts abgebogen - schließlich war genügend Platz für Begegnungsverkehr! Leichtsinnigerweise habe ich bei der Stadt moniert, daß es zwar "dem mündigen Bürger unbenommen ist, auch auf die Fahrbahn der K25 auszuweichen und diese bis zum Kreisel Pariser Straße zu befahren" wie die Verwaltung mitteilte, aber es eine Überleitung auf die Fahrbahn bisher nur über die Grasnarbe des Sicherheitsstreifen gibt. Diese Anregung hat die Stadt umgehend aufgegriffen  - Ergebnis siehe Foto unten rechts: die Stadt gibt sich wahrlich redliche Mühe, das Prädikat "fahrradfreundlich" vollends zu verspielen!

Auch am 02.04.16 - 4 Wochen nach Sperrung des Kombiweges längs der K25 ist das Bild unverändert: Den weitaus meisten Radfahrenden und allen Fußgängern verschließt sich nach wie vor der Sinn der Vollsperrung, und so wird Richtung Pulheim
- vor den Gittern auf die Fahrbahn gewechselt, wie unzählige Reifenspuren im Sicherheitsstreifen belegen oder
- hinter der Ampel mit einerm kleinen Schwenker über die Fahrbahn auf den Radweg gewechselt
In Gegenrichtung nutzen nicht nur Baufahrzeuge die rechte Fahrspur, sondern auch die Radfahrenden, die nicht nach der Absperrung auf den Radweg fahren.

nachoben

Auch die erste Sitzung des TVA in 2016 am 17.02. endete mit einer Niederlage für Radfahrende: War schon der nördliche Radweg an der K25 zwischen den Kreiseln Am Sonnenhang/Pariser Str. und  Am Bendacker mit einem mehr als fragwürdigen Argument (s. unten) gekippt worden, ist auch unser Antrag auf Anlegung eines Schutzstreifens auf der Nordseite der K25 zwischen den beiden Kreiseln abgelehnt worden - mit nur einer Enthaltung! Argumentation des Kreises und der Verwaltung siehe hier.
nachoben

Zwei Tagesordnungspunkte des TVA am 16.09.15 werfen ein bezeichnendes Licht auf die Fahrradfreundlichkeit zumindest des technischen Beigeordneten: Unter TOP 4 wurde ohne große Diskussion eine Bebauungsplan-Änderung zur Umwandlung einer Grünfläche in 7-8 Parkplätze beschlossen.
Der TOP10 wurde dagegen auf Wunsch der Verwaltung abgesetzt: Einem Anwohner wäre die Zufahrt zu seiner rechtmäßig erbauten Garage verwehrt worden, da sie im Bebauungsplan als Fußweg deklariert ist - ebenso wie rund 200m bisher mit Zeichen 240 als gemeinsame Rad-/Fußwege gekennzeichnete Wege - bei Breiten von 3,80m (ca. 170m Hauptweg) und zwischen 3,10m und 2,75m auf kürzeren Nebenwegen. Die Anfrage, warum hier nicht genauso wie in TOP4 der Bebauungsplan nachgebessert werde, wurde nicht mit einer plausiblen Begründung, sondern mit dem Totschlag-Argument abgeschmettert, daß dieser immense Aufwand von der Verwaltung nicht zu stemmen sei - zumal für eine solche Kleinigkeit.
Signifikant: Für die Errichtung von 7-8 Parkplätzen ist der Aufwand machbar, für den Erhalt von 200m Radweg (und Fehlerbeseitigung) nicht!

Auf wenig Gegenliebe war der Entwurf der Verwaltung bei Politik und ADFC gestoßen, am geplanten Kreisel K25/Am Bendacker nur einen Überweg/Furt über die K25 zu "spendieren": Insbesondere der dann notwendige 2-Richtungsverkehr für Radfahrende in der ostlichen Furt wurde allgemein als nicht optimal betrachtet. In der Sitzung des TVA am 24.06.15 kam die Retour-Kutsche: Die allseits gewünschte 2. Querung auf der Geyener Seite wurde zwar eingeplant, dafür aber der neue Rad-/Fußweg auf der nördlichen Seite der K25 gestrichen mit der fadenscheinigen Begründung, daß "
aus Sicht der Verwaltung eine verkehrssichere Führung des Radverkehrs in dem Kreisel Am Bendacker über die Einmündung der Straße Am Bendacker aufgrund der unzureichenden Sichtbeziehungen (!) nicht möglich ist", (in eine 30-Zone - wir würden Am Bendacker gerne zur Fahrradstraße machen!)

 

obwohl in der Verwaltungsvorschrift zur StVO innerörtliche 2-Richtungs-Kombiwege ausdrücklich untersagt werden: "
Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden." Ebensowenig ernst zu nehmen ist der Versuch der Rechtfertigung für den Entfall, daß der vorhandene Zweirichtungsweg auch jetzt bereits innerorts liege, zudem großzügig verbreitert werde und insofern Bestandsschutz genieße. Wenn - was zu befürchten ist - die aktuelle Planung (ohne den nördlichen Rad-/Fußweg zwischen den Kreiseln Pariser Str. und Am Bendacker) realiesiert wird, gibt das ein prächtiges Beispiel für Fehlplanung: Gut 30m dieses Radweges (auf Höhe Penny-Markt) wurden bereits mit dem Kreisel Pariser Str. angelegt, weitere gut 30m werden nordöstlich am Kreisel Am Bendacker für die Bushaltestelle angelegt - dazwischen fehlen gerade mal 130m!
nachoben

Wie der Weg zwischen Bergheimer Str. und dem Ende des Nelkenweges sind viele sogar der ERA genügenden Wege im Stadtgebiet für Radfahrende tabu. Zeichen 239 "Fußweg" verbietet hier das Fahren (Mindestbreite lt. ERA 2,50m, der StVO genügen sogar 2m!). Sind das etwa die Auswirkungen der jahrelangen fehlerhaften Widmung solcher Wege als Fußwege anstatt als Gemeindestraße mit Nutzungsbeschränkung auf Fußgänger und Radfahrer? Leider gibt es keine Übersicht der als "Fußweg" gewidmeten Wege - die muß man sich wohl oder übel im Amt raussuchen.


nachoben

Seit die K5 zwischen Brauweiler und Widdersdorf zurückgebaut wurde, entpuppt sich die Überleitung des östlichen Radweges an der L213 in die nunmehr wohl als Wirtschaftsweg eingestufte ehemalige K5 als Niemandsland: Der veritable Brombeerbusch wuchert immer weiter darüber - an der engsten Stelle verblieb weniger als 1m Radweg. Nach 3h privaten Einsatz (alleine) und heute weiteren 3h  - Gott-sei-Dank mit spontaner Unterstützung zufällig vorbeikommender RadlerInnen - ist der Weg wieder frei. Von langer Dauer wird es nicht sein: Wenn die Stadt Pulheim diese Ecke nicht in ihre regelmäßige Pflege übernimmt, wird es in wenigen Jahren wieder wie vor einem Monat aussehen. Dagegen haben wir nichts, wenn der Radweg vor diesem Busch bereits in die ehem. K5 übergeleitet wird!

Offensichtlich konnte auch der Begegnungsunfall zweier Radfahrender dort am 16.07.15 mit Personenschaden (nur 2 Monate nach dem Radikal-Rückschnitt  in Eigneregie - s. o.) keine Klärung über die Zuständigkeit für diesen "Appendix" des Radweges an der L213 herbeiführen.  Nach Anfrage im TVA am 15.06.16 ging's dann allerdings recht schnell: Am 17.06.16  wurden sich Landesbetrieb Straßen NRW und Stadt vor Ort schnell einig, daß dieses Stück Radweg in die Zuständigkeit der Stadt fällt. Und - o Wunder! - eine Stunde nach dem Treffen vor Ort war der Weg wieder so halbwegs freigelegt - gut, zwar nicht durch die Offiziellen, sondern getreu dem Motto "if I don't do it, it wouldn't get done" habe ich selber Hand resp. Heckenschere angelegt. Allerdings ist die nachhaltige Lösung (Überleitung des Radweges in die ehemalige K5 vor dem Vorfahrt-Achten-Schild) an den Kosten gescheitert. Laufende Instandhaltung wird zwar auf Dauer auf jeden Fall teurer, aber ..... Die Sichtbeziehung in der Kurve ist jedoch auch nach dem behelfsmäßigen Rückschnitt unverändert gefährlich unzureichend - siehe unten!


Irgendwann in den vergangenen Tagen (vor dem 29.06.16) hat der Bauhof "zugeschlagen" und "tabula rasa" gemacht (o. rechts). Das sieht jetzt zwar grauslich aus, die verbliebene Brombeerranke quer über den Weg ist nicht gerade fahrradfreundlich und hat sich gegen mein Taschenmesser heftig gewehrt, aber immerhin ist die Sichbeziehung vorerst wiederhergestellt. Das wird allerdings nicht von langer Dauer sein, da im Fuß des Hochspannungsmastes die Brombeeren fast ungeschoren davongekommen sind!


nachoben

Radwandern im Rhein-Erft-Kreis: die offizielle Radwanderkarte des Rhein-Erft-Kreises ist erschienen - und hat die Befürchtungen bestätigt: Wie bei den 50.000er Karten der BVA üblich, wurde (aus Kostengründen) einfach 100.000er Karten vergrößert mit dem zweifelhaften Erfolg, daß die Karte auf den ersten Blick sehr aufgeräumt und übersichtlich erscheint. Bei auch nur halbwegs genauerem Hinsehen jedoch wird klar: Es fehlen viele Details, die wir in den Karten der Landesvermessungsämter (auf Basis der topografischen Karten 1:50.000) schätzen gelernt haben: Nicht nur detaillierte Höhenlinien, sondern vor allem vollständige Darstellung aller (Feld)Wege. Aus urheberrechtlichen Gründen dürfen hier kein Ausschnitte gegenübergestellt werden, aber ein paar Beispiele sollten erwähnt werden:
Durch das Marienfeld führen lediglich 2 Wege in Nord-Süd-Richtung, Querwege fehlen völlig. Auch auf der Glessener Höhe fehlen Wirtschaftswege völlig. Der bereits vor einigen Jahren ausgebaute Radweg längs der Bahnstrecke Pulheim-Köln zwischen Feuerwehr und Randkanal fehlt völlig, der weitere Verlauf längs des Randkanals Richtung Widdersdorf (vor einem Jahr im Rahmen des Randkanal-Radwanderwegs erneut oberflächenverbessert) ist ebenfalls nicht existent. Hinzu kommen sachliche Fehler: Z. B. gibt es keinen straßenbegleitenden Radweg am Gregor-Mendelring in Müngersdorf. Je länger man hinschaut, desto mehr Fehler/Fehlendes findet man.
Fazit: nicht empfehlenswert.
nachoben
Knotenpunktsystem
Mit der Aufstellung der Karten (inkl. großflächiger Logos des Kreises und des Rhein-Erft Tourismus e.V.) ist das aus Belgien und Holland bekannte Knotenpunktsystem in modifizierter Form auch im Rhein-Erftkreis fertiggestellt. Wesentlicher Unterschied: Die Zwischenwegweiser enthalten keine

   
Angabe der Knotenpunktnummer, in dessen Richtung sie weisen. Damit ist nicht erkennbar, ab ein Zwischenwegweiser zur landesweiten Radwegweisung, zu neueren Themenrouten (z. B. Fußballroute NRW) oder zum Knotenpunktsystems gehört. Betrüblich: Die (kreis)eigenen Themenrouten (Bergheimer Acht und Pulheimer Herz) fehlen auf den Übersichtskarten und in der Auflistung der "linksrheinischen" Themenrouten, da sie "nicht HBR-konform beschildert seien". Das gilt zwar ebenso für eine ganze Reihe der aufgeführten Themenrouten, aber da fehlte wohl die Lobby von Berg- und Pulheim und ...???
Ein Test (Weg von Pulheim nach Frechen) der Knotenpunkte mit der neuen Radwanderkarte des REK ging gründlich "in die Hose": Es fand sich keine Knoten, die nur halbwegs zwischen Pulheim und Frechen liegen. Überhaupt scheint Pulheim für das Knotenpunktsystem Diaspora zu sein: Während es in/um Stommeln ca. 6 Punkte gibt, kommen Sinnersdorf und Pulheim gerade mal auf einen, und Geyen, Sinthern und Brauweiler gehen ganz leer aus. In OpenBikeMap sind die Knoten bereits eingetragen, im Routenplaner NRW fehlen sie hingegen noch. Bis auf zwei Knoten (23 und 24) auf dem uralten R18 zwischen Stommeln und Hüchelhoven liegen die weiteren Pulheimer Knoten pikanterweise auf Regio-Grün-Routen, jedoch alles andere als flächendeckend wie in Holland oder Belgien. Unsere Nachbarn im Kreis Heinsberg zeigen, wie es aussehen sollte: In dieser Richtung geht's zu den Knoten 67 und 68 und auf der Niederrheinroute!

nachoben

Aufhebung des Radweges an Zum Sportzentrum/Albrecht-Dürer-Str.
Wie befürchtet, haben Politiker von CDU, FDP und SPD im TVA am 13.11.13 dem Beschlußentwurf der Verwaltung zugestimmt, die Aufhebung des Radweges an  Zum Sportzentrum / Albrecht-Dürer-Str. beizubehalten. Der Bürgerantrag, das Nutzungsrecht auf dem "linken" Radweg (in südöstlicher) Richtung mit Zeichen 1022-10 "Radfahrer frei" zu erhalten, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt und kann nur noch auf dem Klageweg weiterverfolgt werden.

Während die Nutzung des baulichen "rechten" Radweges in den Bereichen a (Am Sportzentrum) c und d (Albrecht-Dürer-Str. zwischen M.-Grönewald-Str.  und E.-Nolde-Str.) wegen § 2 (4) der StVO nicht untersagt werden kann, halten die "verkehrslenkenden Behörden" die Nutzung des "linken" Radweges wegen der Grundstückszufahrten, Einmündungen und insbesondere der Parkplätze am Netto für im Sinne der Bestimmungen der VwV zur StVO nicht gegeben. Dort heißt es
Voraussetzung für die Freigabe linker Radwege ist, dass
        a)     die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt;
        b)     nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren sind;
        c)     dort auch zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden Radfahrer und dem Kraftfahrzeugverkehr ausreichend Sicht besteht.

Kriterium a) ist in den Bereichen 1 und 3 eindeutig erfüllt, in den Bereichen 2 (ca. 1m "Radweg") und 3 (Einengungen des Radweges durch Pflanzbeete, die wohl illegales Parken auf dem Radweg verhindern sollen) ist mehr als die erforderliche Mindestbreite für einen kombinierten 2-Richtungs-Rad- /Fußweg vorhanden, lediglich im Bereich 5 fehlen 10cm Breite, und der neue Kindergarten lässt zumindest während der Bring- und Abholzeiten einen Radverkehr hier nicht zu.

Kriterium b) ist einer der beiden "Knackpunkte": mehr als 25 Jahre sahen die "verkehrslenkenden Behörden" kein Problem, trotz der Netto-Parkplätze die Nutzungspflicht in beiden Richtungen anzuordnen, neuerdings "sind die Sichtbeziehungen" zwischen ausparkenden KFZ und linksfahrenden Radfahrenden nicht mehr ausreichend - obwohl zwischen Radweg und Parkplätzen durchgängig ein 1,8m breiter Gehweg liegt! Wer ist denn da - bei dem gebotenen vorsichtigen "Heraustasten" aus den Parkplätzen - in erste Linie gefährdet? Nicht die Radfahrenden, sondern die Fußgänger, denen konsequenterweise die Nutzung des "linken" Gehweges  untersagt werden müsste :-).

nachoben

Schutzstreifen  auf der K10 Orr-Auweiler

Seit Kurzem sind im Rahmen eines bundesweiten Modellversuchs auf der K10 beidseitig Schutzstreifen markiert worden. Ein Begegnungsverkehr PKW-PKW ist hier ohne Nutzung der Schutzstreifen nicht möglich - bei Tempo 70! Die Situation vor der Markierung kann sich hier und hier angesehen werden. Jetzt sieht's dort so aus:
 
Da fällt die Erklärung der wegen weniger Zentimeter mangelnder Straßenbreite entfallenen Schutzstreifen/Aufstellfläche an der K25 in Sinthern schwer - zumal bei Tempo 30!

nachoben

Aufhebung von nutzungspflichtigen Radwegen in Tempo-30-Zonen
Entsprechend der seit 01.04.13 verbindlichen StVO-Novelle wird die Nutzungspflicht für Radwege auf (fast) allen Straßen in Tempo-30-Zonen im Stadtgebiet aufgehoben. Die Maßnahmen  können im Einzelnen in der Beschlußvorlage 138/2013 auf http://sdnet.pulheim.de/rim350/vorlagen.do nachgelesen werden.
Während die Aufhebung in der Widdersdorfer-, Albrecht-Dürer-, Adolph-Kolping-Str. und Am Sportzentrum der StVO-Novelle entsprechen, wird die Nutzungspflicht in der Donatusstr. aufrechterhalten. Dazu wird die 30-Zone durch Tempo-30-Beschilderung mit der Begründung "schutzwürdige Einrichtungen (Schule, Zahnrad)"
ersetzt.
 

Ganz abgesehen davon, daß jetzt das Stoppschild völlig von 30-Ende/Beginn 30-Zone verdeckt wird (das kommt von den vielen Schildern) - aus vielen Gründen  müsste hier im Gegenteil die Nutzungspflicht aufgehoben werden:
Völlig unverständlich, daß der separate Radweg an der Albrecht-Dürer-Str. komplett aufgehoben wurde, anstatt dort wenigstens die Nutzung freizustellen: Die Gefahrenlage dort ist mit der Donatusstr. vergleichbar: Schulweg, Tempo-30 wird nur unzureichend eingehalten. Darüber hinaus haben die vielen Fahrbahneinengungen keine Fahrradfuhrten, so daß auch Radfahrende diese umfahren müssen - solche Fuhrten gibt's aber an der Donatusstr. Dagegen ist der Radweg an der Albrecht-Dürer-Str. weitgehend vom Geweg getrennt und großzügig bemessen, was man von dem an der Donatusstr. beim besten Willen nicht behaupten kann: er genügt mit 2m + 50cm Sicherheitsstreifen gerade noch der StVO, aber liegt bereits 50cm unter der Mindestbreite lt. ERA. Was bei der Diskussion um die Albrecht-Dürer-Str./Am Sportplatz/Donatusstr. außer acht gelassen wurde: Lt. StVO § 2, Abs. (4) dürfen "Rechte Radwege (auch) ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist."
Unser Vorschlag: Die linken Radwege Am Sportplatz, Albrecht-Dürer- und Donatusstr. mit Z 1022-10 "Radfahrer frei" freizustellen und alle Z. 239/240/241 zu entfernen. Daß die Stadt Z1022-10 nachbestellen muß, steht nicht zu befürchten (s. u.), denn ....

En passant wurden bei dieser Gelegenheit an folgenden Stellen die durch Zeichen 240 (gemeinsamer Rad- und Gehweg) gegebene Gleichberechtigung von Fußgängern und Radfahrenden aufgehoben und durch Zeichen 239 (Fußweg) mit Zusatz "Radfahrer frei" (Zeichen 1022-10) Radfahrende Fußgängern untergeordnet:
Diese Umstufung erscheint zunächst unwesentlich, könnte für Radfahrende aber unangenehme Folgen haben: Falls es jetzt hier zu einem Unfall zwischen Fußgänger und Radfahrendem kommt, trifft letzteren zumindest eine Mitschuld - schließlich sind Fußgänger jetzt grundsätzlich bevorrechtigt. Hinzu kommt die wesentlich reduzierte zulässige Fahrgeschwindigkeit ("Schrittgeschwindigkeit") - alles in Allem also ein weiterer Schritt weg vom fahrradfreundlichen Pulheim, jedoch ohne rechtliche Grundlage: Denn  § 45 Abs. (1c) StVO schreibt vor, daß "eine Tempo-30-Zone ....nur Straßen ohne ..... benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen darf." Eigenständige Rad-Fußwege wie die oben aufgeführten sind von diesem Verbot nicht betroffen! Damit bedeutet die Umschilderung eine unzulässige Behinderung des Radverkehrs und muß zurückgenommen werden (womit dann wieder einige Schilder für die Freigabe der Radwege an Albrecht-Dürer- und Donatusstr. frei werden).
nachoben

Verschlimmbesserung K25/Zum Birkengraben
In den Herbstferien wurden die Bemühungen des Bürgerdialog Sinthern zumindest aus Sicht der FahrradfahrerInnen mit einer heftigen Verschlimmbesserung belohnt: Der rutschige Belag in der Kurve der Brauweilerstraße (K25) wurde abgefräst und durch eine griffigere (?) "Dünnschicht im Kalteinbau" ersetzt. Am 23.10.12 wurden dann die Markierungen "wiederhergestellt":
   
Zwar wurde der Kurvenradius für die kurvenäußere Fahrspur deutlich vergrößert/vergleichmäßigt, aber auf Kosten der Aufstellfläche für den Abzweig Zum Birkengraben, obwohl
gerade dieser Weg zum Schulzentrum Brauweiler viel genutzt wird. Wird der äußere Schutzstreifen konsequent bis zum Kurvenende weiter weggelassen (die Fahrspuren auf der neuen Fahrbahndecke zeigen deutlich den Weg, den KFZ hier nehmen),  ist auch wieder Platz für die "Scheinsicherheit" einer markierten Aufstellfläche.  Der Gutachter hatte zu besseren Sicherung sogar echte Inseln vor und hinter der Aufstellfläche  empfohlen. Das sollte mit mobilen Elementen mal erprobt werden!
Die Sachstandsmitteilung TOP 14.1 (Vorlage
359/2012) der Verwaltung vom 26.10.12 an den Ausschuß für Tiefbau und Verkehr verschweigt diese Benachteiligung der Radfahrer, die Verwaltung der Stadt zieht sich hinter die Antwort des Kreises zurück (O-Text Kreis in Arial sw kursiv, Kommentare in  Times bl):
"PKW-Fahrzeugführer, die sich in der Kurve darum bemühten, die seitlich liegenden Schutzstreifen nicht zu befahren, wurden in Fahrtrichtung Geyen in die Fahrbahnmitte gedrückt. Deshalb wurde die Kurve (und die Aufstellfläche) oft geschnitten. ....."
Autofahrer, die Schutzstreifen respektieren, schneiden im Allgemeinen keine Kurven. Die "Ideallinien-Fahrer" (und das ist die deutliche Mehrheit) nutzen nicht nur den Schutzstreifen auf der Kurveninnenseite, sondern dürfen jetzt sogar die Leitlinie in der Fahrbahnmitte überfahren, wenn es der Gegenverkehr zuläßt! Mit der Aufstellfläche und den durchgezogenen Mittellinie wurde dem KFZ-Lenker wenigstens noch "hier nicht" bedeutet.
"Dem Radfahrer wurde eine Scheinsicherheit suggeriert, die nicht vorhanden war. Ohne Schutzstreifen ist die Fahrbahn für den PKW deutlich breiter und es wird im Regelfall deutlich weiter am rechten Rand gefahren. Somit wird die Verkehrssicherheit des gesamten Knotens verbessert." Wie das? - doch nur für KFZ! Zwar hat die durchgezogene Mittellinie und die (bis vor wenigen Jahren noch rot eingefärbte) Aufstellfläche Abbiegeunfälle mit Radfahrern erfolgreich verhindern helfen - hier von "Scheinsicherheit" zu sprechen, ist eher "scheinheilig" - aber das scheint nicht nur den Kreis, sondern auch die Stadt Pulheim nicht zu interessieren: Zur Zeit stehen hier wohl nur KFZ-Unfälle zur Debatte, und die können so eventuell vermindert werden - ein Armutszeugnis für den "fahrradfreundlichen" Kreis/Kommune!
Jedenfalls überfahren etwa die Hälfte aller KFZ in Richtung Geyen die (nunmehr unterbrochene) Mittellinie
selbst bei Gegenverkehr (von wegen: "werden vom Schutzstreifen zur Mitte gedrückt" - der ist schließlich nicht mehr da!). Der Gegenverkehr schneidet (fast) ausnahmlos den verbliebenen Schutzstreifen, wahrscheinlich auch von der (nicht mehr vorhandenen Aufstellfläche) in's Kurveninnere gedrängt. Selbst ein "blau-silbernes KFZ" (mit NRW-Kennzeichen!) schnitt ohne jede Not die Kurve und nutzte den Schutzstreifen, um die Kurve möglichst auf der Ideallinie zu fahren!
Daß die Ideallinie und nicht die Leitlinien der Schutzstreifen Maß der Dinge für die meisten KFZ-Führer ist, kann man an den mehr oder weniger deutlichen Abnutzungen der Leitlinien längs der Schutzstreifen in der gesamten Ortslage Sinthern/Geyen deutlich erkennen: kurveninnere Leitlinien sind kaum noch erkennbar, kurvenäußere dagegen noch fast "wie neu"!
In der Sitzung des TVA am 17.04.13 wurde der Bürgerantrag regelrecht abgeschmettert: Mit nur einer Gegenstimme folgte der Ausschuß der Beschlußvorlage 134/2013 der Verwaltung. Demnach soll ein Jahr ohne weitere Änderungen beobeachtet werden. Zur TVA-Sitzung am 13. November 2013 sollen die Ergebnisse der Beobachtung vorgelegt werden. Bleibt uns nur übrig zu hoffen (oder zu beten), daß nicht ein Unfall dort die Berechtigung des Bürgerantrags bestätigt. Immerhin hat Herr Kapp vom Rhein-Erft-Kreis bestätigt, daß auch nach Sanierung der gesamten (zu wenig griffigen) Oberfläche der K25 in der Ortslage Sinthern/Geyen in 2013 die Tür für eine Aufweitung der Kurve entsprechend Empfehlung des Gutachters und Bürgerantrag nicht zu sei.
Auf eine Abbiege-/Querungshilfe muß wohl bis zum ersten Unfall an dieser Stelle mit Fußgänger-/Radfahrerbeteiligung gewartet werden: Mit der griffigeren Straßenoberfläche, Fahrspurverbreiterung zu Lasten Schutzstreifen und markierter Mittelinsel gingen die (polizeibekannten) Unfälle hier auf einen innerhalb des vergangenen Jahres zurück, womit Verwaltung und Politik (außer dem Bürgerverein) keinen weiteren Handlungsbedarf sieht (TVA am 19.02.14, TOP 4).

nachoben

Randkanal-Radweg („Erlebnispfad „Kölner Randkanal“):

Obwohl die Gefahren bei der Querung der L183 seit langem hinlänglich bekannt sind, wurde im Rahmen des Regionale-Projekts „Radweg Kölner Randkanal“ an noch wesentlich gefährlicherer Stelle (siehe unten) direkt neben der Brücke über den Randkanal eine Querung ohne jede Hilfe eingerichtet. Ob die beidseitigen blau-weißen Baken hier als Sicherung ausreichen ist zu bezweifeln. Ebenso unverständlich/nicht nachvollziehbar: Die ebenso ungesicherte Querung dieses Radweges über die Aachener Str. (B55) neben dem Randkanal. Eine Stellungnahme des Zweckverbandes Kölner Randkanal und des Planers war bisher nicht zu erlangen. Im Gegensatz dazu wurde die Querung eben dieses Radweges über die Venloer Str. (K24) mit LSA gesichert! Wie (leider) üblich haben wir erst durch den Bau von diesem Radweg und seinen Fehlplanungen erfahren – eine Korrektur ist wohl kaum noch zu erwarten, da bereits zu viel fertig gestellt ist. Weiterhin sind bereits die ersten Schäden auf dem überwiegend mit einer wassergebundenen Decke hergestellten Radweg festzustellen, und zwar durch

Herstellungsmängel (Senke am „Kraftwerk“)              Pferde (bei Widdersdorf)                                landwirtschaftliches Gerät (hier südlich B55)

    


Wer den Altmühltal-Radweg kennt, weiß, dass eine wassergebundene Decke im Allgemeinen gut zu befahren ist und auch bleibt, solange sie nicht von Treckern, Pferden oder ähnlichem aufgewühlt wird. Der Planer scheint davon allerdings wenig Ahnung zu haben - jedenfalls wird dieser Radweg nicht lange komfortabel befahrbar sein.
So ist die Route geplant und 
großenteils realisiert, und
so wäre sie besser geführt worden.

Nachtrag 29.12.12: Was die Landwirtschaft (deren Verkehr hier immerhin noch "frei" ist) vom Radweg auf der falschen Seite des Randkanals in Lövenich hält, wurde bereits kurz nach Errichtung der Sperrpfähle deutlich:

 

Lt. Projektdossier sollte hier der Radweg auf der im Foto linken Seite angelegt werden. Dort gibt es u. A. drei Spielplätze mit Bänken, die als Pausenmöglichkeit hätten genutzt werden können - vertan!!! p. s.: Die Poller sind seid geraumer Zeit (mind. Ende 2013) völlig verschwunden.

nachoben


Vor wenigen Wochen wurden auf der Nettegasse zwischen dem Kreisel und dem Ortsausgang entsprechend einstimmigem Beschluß im Ausschuß für Tiefbau und Verkehr die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen aufgebracht und entsprechend absolutes Halteverbot angeordnet. Das stieß offensichtlich allenfalls bei den Landwirten auf Gegenliebe - die hatten das zumindest werktags gefordert und auch bekommen, da sie sonst bei beidseitig geparkten Fahrzeugen mit ihrem landwirtschaftlichem Gerät dort nicht durchkamen. Trotzdem wird beiderseits fleißig geparkt. Am Samstag, dem 12.03.11 gegen 12:25 Uhr wurde festgestellt, dass die Zusatzschilder „nur Werktags“ wieder angebracht waren – inzwischen sind sie wieder weg. Auf der Südseite gilt Halteverbot lediglich kurz vor der Einmündung Rossackerweg. Dass die StVO-Novelle 12.2010 für Schutzstreifen gleichzeitig „eingeschränktes Halteverbot“ anordnet - auch ohne Zeichen 286, wissen leider die wenigsten, wie die regelmäßig auf dem südlichen Schutzstreifen geparkten PKW belegen. Markierungen gelten in den Köpfen nur als „Empfehlungen“. Insofern scheinen Z 286 auf der Südseite angezeigt. Die Überleitung des südlichen Schutzstreifens auf den außerörtlichen Zweirichtungsweg am Ortsausgang ist zwar vormarkiert, aber nicht ausgeführt worden. Nicht optimal ist der Beginn des südlichen Schutzstreifens hinter einer Fahrbahnverengung – der Sinn der Roteinfärbung ist nicht nachvollziehbar.
Am 22.03.11 sind die Zusatzschilder verschwunden – das Halteverbot stadtauswärts direkt hinter dem Kreisel fehlt immer noch.Das Halteverbot auf der Südseite erstreckt sich nur über die letzten vier Häuser, sonst gilt nach StVO Parkverbot!




Friedrichs Traum ist eine verkehrsarme Radwegeverbindung parallel zur B59/Venloer Straße (würde sich fast für den Radschnellweg Pulheim-Köln anbieten). Wesentliches Hindernis auf diesem Weg ist der Pulheimer Bach am Elchweg – hier fehlt eine Brücke. Darüber hinaus gibt auf der ganzen Strecke eigentlich nur noch 3 Punkte, die „auf Vordermann“ gebracht werden müssten:


1. Dauerhafte Beseitigung der Dauerflutung in der Mulde / Verlängerung Steinackerstr. durch Auffüllung oder fahrradtaugliche Herrichtung des Wirtschaftsweges längs der Bahn in der Verlängerung der Rommerskirchener Str. (erledigt Anfang 2012)

2. Weg zwischen Elchweg/Brücke über den Bach bis zur Bahnunterführung Widdersdorfer Str.

3. Herrichtung des ehemaligen Kiesweges „Am Buschfeld“ (die Mulden in knapp 100m müssen hier ausgebessert werden) und Freigabe für Fahrradfahrer statt für Kiesfahrzeuge.



  

nachoben

Leider mal wieder ohne Information des ADFC wurde von der Verwaltung an Radwegen „gebastelt“, das Er- gebnis am 16.02.11 durch den TVA gebracht: Die Brücke über den Pulheimer Bach zwischen „Zur Alten Wassermühle“ und Margeritenweg:
Unter Missachtung der Mindestbreite gemäß VwV zur STVO für kombinierte Rad-Fußwege von 2,50m sowie Mindestkurvenradien von 2,50m (bei < 10km/h) gemäß FGSV wurde eine tolle Schikane in die Zufahrt zur Brücke aus „Zur Alten Wassermühle“ zur „Vermind- erung der unerlaubten Durchfahrt von Krafträdern und KFZ“ eingeplant, sogar mit Hochbordsteinen als Be- grenzung:
Auf der verfügbaren Fläche von 2x2m² kommt ein Fahrrad mit Anhänger zwar durch, aber Be- gegnungsverkehr ist nicht möglich, sondern landet u. U. am Hochbord-Begrenzungsstein und damit auf der Na- se! Daß sich dadurch motorisierte Zweiräder von der Durchfahrt abhalten lassen, ist völlig wirklichkeits- fremd! Unser Vorschlag: Wenn schon dieser .... Ver- schwenk nach der hochgelobten Abstimmung mit den Anwohnern (da hat wohl jemand seine Privat-Interessen durchsetzen können) nicht mehr rückgängig zu machen ist (gegen PKW hätte auch ein Poller gereicht), dann doch wenigstens:

- Verlängerung der „Schikane“ auf 3m statt 2m Verkehrsfläche + 1m „Nase“
- keine Hochbordsteine, stattdessen horizontale Bake  (Zeichen 625) auf der „Nase“!

nachoben

Vergessen?Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr am 21.04.2010
Bei der Bürgerwerkstatt zur „Verkehrssituation Brauweiler“ am 19.09.08 wurde unter anderem die Öffnung der Straße Rosenhügel zwischen Bernhardstraße und Friedhofsweg für den Fahrradverkehr in beiden Richtungen gewünscht – für die Fachplaner des begleitenden Ingenieurbüros eine Selbstverständlichkeit. Diese Maßnahme wurde in der Sitzung des TVA (s. o.) auf Priorität 1 hochgestuft – mit zwei Zusatzschildern eine lösbare Aufgabe. Die heutige (21.04.10) Nachfrage im TVA ergab, dass diese Maßnahme dem Ordnungsamt noch nicht einmal bekannt war! Nachtrag vom 08.06.11: Die Maßnahme ist jetzt fast abgeschlossen.
Die Nachfrage nach der Umsetzung des Bürgerantrages/Beschlusses (ebenfalls vom 16.09.09) zur versuchsweisen Freigabe des Marktplatzes in Pulheim für Radfahrer wurde beschieden, dass eine Erprobungsphase von 3 Monaten für den Frühjahr/Sommer 2010 vorgesehen sei, und „wir insofern mit der Umsetzung im Mai noch ganz gut im Zeitrahmen liegen“.
Kommentar eines (stimmberechtigten) Ausschussmitgliedes: „Das haben die auch vergessen!“ – dem ist nichts hinzuzufügen!
Nachtrag vom 04.06.2010: Lt. Telefonischer Auskunft von Frau Hausmann (Ordnungsamt der Stadt Pulheim) verzögert sich die Freigabe des Marktplatzes/Driesch um nochmals mindestens 2 Wochen (voraussichtlich in KW24). Grund: Der städtische Bauhof muß die Schilder noch bestellen! Seltsam: bei „ag(g)ressiven Greifvögeln“ dauerte die Korrektur des orthografischen Fehlers auf dem ersten Hinweisschild nach entsprechendem Vermerk in der Presse kaum mehr als einen Tag! Und: Offensichtlich wurde die Zusatzbeschilderung erst Anfang Juli angeordnet! Wann der Rosenhügel in Brauweiler freigegeben wird, steht ebenfalls in den Sternen: Lt. Herrn Senk sind die „verkehrslenkenden Behörden“ derart überlastet, dass die „Bereisung“ als Voraussetzung einer entsprechenden Anordnung (immer) noch nicht terminlich festgemacht werden kann.
Nachtrag vom 18.11.2010: Ihr habt Euch alle auf dem Markt/Driesch ordentlich verhalten, es gab keine Beschwerden. In der Sitzung des TVA am 17.11.10 haben daher SPD und Grüne sowie große Teile der CDU deutlich mit 21:9 für die dauerhafte Freigabe des Marktes und Driesch für Fahrradfahrer „außer während Veranstaltungen“ gestimmt und umgesetzt.

nachoben

Jagd auf Fahrradfahrer?

Wie auf den alten Pulheimer Fahrradstadtplänen zu sehen ist, herrschte bisher auf dem Marktplatz in Pulheim friedliche Koexistenz zwischen RadfahrerInnen und Fußgängern – obwohl dieser Bereich als Fußgängerzone ausgewiesen und damit für RadfahrerInnen gesperrt ist. Die wegen der stark erhöhten Unfallzahlen (nicht auf dem Marktplatz!) verschärften Kontrollen von RadfahrerInnen wurden auch auf dem Marktplatz durchgeführt – im Gegensatz zur bisherigen stillschweigenden Duldung ziemlich drastisch: je 15 EUR mussten einige berappen, obwohl sie sich gar keiner Schuld bewusst waren!

Entsprechend groß war die Empörung, und so fand unsere Initiative/Unterschriftenaktion zum Bürgerantrag „Freigabe der Fußgängerzone Marktplatz für RadfahrerInnen außer während Veranstaltungen“ regen Zuspruch: 111 Unterschriften kamen zwischen 13 und 18 Uhr zusammen.

Der Bürgerantrag wurde im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr  (TVA) am 16.09.09 (ab 17 Uhr im Ratssaal) angenommen: Für eine Übergangszeit von 3 Monaten werden der Marktplatz und der Bereich "Auf dem Driesch" für Radfahrer freigegeben. Start soll im Frühjahr 2010 sein, anschließend Bericht über die Erfahrungen.

nachoben


In Pulheim verunglücken besonders viele Radler!

Diese Schlagzeile schreckte im Februar viele Zeitungsleser auf: In 2008 ergab sich ein „Anstieg um 83 Prozent auf 123 Unfälle“ gegenüber 2007, während anderswo die Anzahl der Fahrradunfälle deutlich sank, z. B. in Frechen von 117 auf 71.
Die OG Pulheim hat der Verwaltung Hilfe bei der Auswertung angeboten, und der Kreis will ein Gutachten zur Unfallstatistik beauftragen. Ein Teil des drastischen Anstiegs erklärt sich aus der Tatsache, dass Pulheim 2007 ganz am unteren Ende der Unfallstatistik lag, so dass bereits mittlere Unfallhäufigkeit einen erheblichen Zuwachs bewirkte.

Andererseits gibt es (fast) keine Unfallschwerpunkte, aber auch keineswegs ein überwiegendes Verschulden der RadfahrerInnen an den Unfällen. Auf Basis von allerdings nur 76 Unfallmeldungen haben wir folgende Zahlen ermittelt:

 

Unfallart

Fahrrad mit

Verursacher

Summe

beteiligte

Zeitraum

Alleinunfall

Motorfahrzg.

Fahrrad

Fußgänger

Fahrrad

Motorfahrzg.

Fußgänger

Sonst.

Unfallmeld.

Kinder <16

01.01.-30.04.08

3

13

0

0

5

10

0

1

16

3

01.05.-30.06.08

7

10

0

0

8

7

0

2

17

3

01.07.-31.08.08

2

10

2

1

8

5

1

1

15

7

01.09.-31.10.08

2

14

0

0

8

8

0

0

16

6

01.11.-31.12.08

1

10

1

0

5

7

0

0

12

3

Summe

15

57

3

1

34

37

1

4

76

22

 

Unfallort

Anzahl ca.

Donatusstr.

6

Bergheimer Str.

5

Hackenbroicher Str.

4

Nord-/Ostring/Escher

2

Hauptstr. (Sto.)

2

Venloer Str. (Pulh.)

2

Sonst.

55

 

Unfallursache

 

Anzahl

Vorfahrt mißachtet/übersehen

33

Radfahrfehler

 

13

mangelnder Sicherheitsabstand

10

Alkohol

 

 

8

Wegeschäden

 

4

Fahren auf Fußweg

 

4

Fahrraddefekt

 

2

PKW Tür Öffnen

 

2

Fahrrad ohne Licht

 

1

LSA mißachtet

 

1

Sonst.

 

 

2

Summe (inkl. Mehrfachnennungen)

80

Diese Auswertung haben wir der Verwaltung mit folgenden Folgerungen aus Sicht des ADFC mitgeteilt:

Demnach erscheint die"Jagd"auf"verkehrssündigende"Radfahrer (z. B. die Knöllchen-Aktion auf dem Marktplatz) als Schnellschuss ohne wirklichen Grund: Wenn die Alleinunfälle von FahrradfahrerInnen herausgerechnet werden, liegt der Schwerpunkt der Unfallverursacher eindeutig auf Seite der motorisierten Verkehrsteilnehmer.
Nicht mit Zahlen untermauert, aber nach mehrmaligen Lesen/Auswerten der Berichte "gefühlt" gibt es neben den Unfallorten mit Häufungen (Donatusstr., Bergheimer Str., Hackenbroicher Str.) vor allem drei verhaltensbedingte Unfallursachen:
1. Übersehen (in der Regel: KFZ übersieht Fahrrad)
2. Fahrfehler der FahrradfahrerInnen (häufig bei Kindern)
3. Fahrfehler der FahrradfahrerInnen durch Alkohol
Demnach wären sichernde Maßnahmen
- an der Donatusstr.
- an der Bergheimer Str. innerhalb der Ortsgrenzen sowie
- auf der Hackenbroicher Str.
zu diskutieren und zu ergreifen,
- eine Intensivierung des Fahrradfahrtrainings in der Schule anzustreben
sowie Kampagnen
- für Sicherheitskleidung (Warnwesten) für FahrradfahrerInnen
- für bessere Unterweisung der Kinder durch die Eltern
- gegen den Alkohol am (Fahrrad-)lenker
zu erwägen.

nachoben

"Enttäuschend"

Nicht durchsetzen konnte sich die OG bei der Beurteilung des Verkehrsentwicklungsplanes des Kreises: Auf Pulheimer Gebiet werden hier lediglich die bereits vor Jahren gegen unsere Vorstellungen festgelegten Hauptachsen des "landesweiten Radverkehrsnetzes"(inzwischen an der rot-weißen Ausschilderung erkennbar) und Verbindungen der Orte auf Landes- und Kreisstrassen berücksichtigt. Auf der Strecke bleiben nicht nur altbewährte und beliebte Routen wie der R18 (der R20 ist sogar als Hauptroute "drin"), sondern auch andere komfortable Strecken abseits der Strassen auf Wirtschaftswegen, wie die (übrigens ausgeschilderte) Route von Brauweiler nach Köln über Widdersdorf, vorbei am Max-Planck-Institut und durch Vogelsang. Es fehlt in diesem "Plan" eine zukunftsweisende Komponente, die das Fahrradfahren auch mal ohne begleitenden KFZ-Verkehr komfortabel und entspannend machen könnte. Der Nationale Radverkehrsplan empfiehlt nicht nur eine Wegweisung, "die Radfahrer auf möglichst verkehrsarmen Routen führt", sondern führt weiter aus: "wenngleich zahlreiche Ziele des Radverkehrs an Hauptverkehrsstraßengelegen sind, ist die Führung abseits der Hauptverkehrsstraßen sehr attraktiv und zudem verkehrssicher. Da abseits der Hauptverkehrsstraßen in der Mehrzahl der Straßen keine gesonderte Radverkehrsführung erforderlich ist, kann durch eine entsprechende Beschilderung dieser Routen kostengünstig ein wesentlicher Beitrag zu einem großflächigen, attraktiven Radverkehrsnetz geleistet werden. "Eine Berücksichtigung dieser Empfehlungen lässt der vorliegende "Plan" zumindest für Pulheim völlig vermissen: Nicht klassifizierte Strassen und Wege wurden nur da einbezogen, wo sie zur Verbindung vorhandener strassenbegleitender Radwege unerlässlich sind (z. B. zwischen Stommelerbusch und Hackenbroich).

Als "Entwicklungsplan", der den Fluss der ohnehin spärlichen Mittel für fahrradfreundliche Maßnahmen mindestens für das nächste Jahrzehnt im Kreis bestimmt, ist diese "Bestandsaufnahme" ungeeignet, zumal für einen "fahrradfreundlichen" Kreis bzw. Stadt: ca. 65km sind im VEP auf Pulheimer Gebiet erfasst, davon 33% an Landesstrassen, 47% an Kreisstrassen, 7% an Gemeindestrassen und nur 7% auf autofreien Wirtschaftswegen!

Dem ADFC-Pulheim wurde keine Chance gegeben, diese unerträgliche Routenplanung zu verhindern - Einspruchsmöglichkeit wurde lediglich in Details gewährt, nicht an der Routenauswahl an sich. Dem haben wir uns verweigert - so ein "Entwicklungsplan" darf nicht mit dem Segen des ADFC verabschiedet werden!

nachoben

„Verdamp lang her“, aber richtig, dass die Zufahrt zu „Golf City“ von der Bonnstraße einen eigenen Linksabbieger erhielt. Leider wurde auch der wesentlich weniger von KFZ genutzten Zufahrt zur Fa. Krämer ein eigener Linksabbieger spendiert – gegen unseren Einspruch: Schließlich wird diese Querung von vielen Lövenichern und Königsdorfern Radfahrern und Fußgängern .genutzt: Im Fahrradstadtplan der Stadt Pulheim ist sie seit je her als Gefahrenstelle markiert, aber die Chance zur Entschärfung beim Umbau vertan: Wir hatten vorgeschlagen, den nördlichen Linksabbieger (zur Fa. Krämer) wie weiter südlich hinter Gut Clarenhof auszubilden, und nur den Linksabbieger zu Golf City entsprechend erwartetem Verkehrsaufkommen normal auszuführen. Das hätte eine Querungshilfe durch eine Mittelinsel gebracht. Leider ist auch hier die Stadt Pulheim hinter ihren Ansprüchen als Fahrradfreundliche Stadt zurückgeblieben:

     

 

nachoben

"Überraschender Sieg:"

Nahezu sensationell war der Teilerfolg des Bürgerantrags der Lokalen Agenda 21 und des ADFC Pulheim zur fahrradfreundlichen Gestaltung der Venloer Str. in Stommeln: Sind Stadtverwaltung, Kreis und ADFC vor Jahren trotz umfangreicher Bürgerbefragung ziemlich geschlossen von den Parteien mit den Schutzstreifen auf der Venloer Str. abgebügelt worden, erhielt zumindest dieser Teil des Antrags auf Anhieb eine einstimmige Annahme im Bau- und Verkehrsausschuss. Damit wird der Kreis beauftragt, die früheren Planungen wieder aufzugreifen, die Umgestaltung des Josef-Gladbach-Platzes mit einzubeziehen und diese Massnahmen "auch baldmöglichst umzusetzen". Zwar fiel der zweite Teil des Bürgerantrages (Einrichtung einer Fahrradstrasse in der Strasse südlich des Dorfangers/Hauptstr.) im Haupt- und Finanzausschusses ziemlich einstimmig durch, jedoch konnte ein Machtwort von Dr. Morisse den Versuch verschiedener Ausschussmitglieder beenden, den einstimmigen und daher nicht mehr zur Debatte stehenden Beschluss über die Venloer Str. wieder zu kippen: So sei das nicht beschlossen worden - der Kreis solle die geänderten Planungen vorstellen und der Ausschuss neu darüber abstimmen (!).

Bei aller Freude über diesen unerwarteten Erfolg: Wann wieder mal Geld dafür zur Verfügung steht (vor Jahren war es im Kreisetat enthalten), steht in den Sternen!

Vom 15.-17.03.06 war es soweit: Mit erfreulich intensiver Bürgerbeteiligung ging die Bürgerwerkstatt zu diesem Thema in Stommeln über die Bühne, immerhin 250 BürgerInnen haben sich ausführlich damit befasst. Das eindeutige Ergebnis wurde im Ausschuss für Tiefbau und Verkehr (TVA)vorgestellt:

- Für die Einrichtung von Schutzstreifen auf der VenloerStr. waren 75% der abgegebenen Vorschläge/Voten

- Für die Umgestaltung der Parallelstrassen zu Hauptstr./Nettegassesprachen sich ebenfalls 75% der Teilnehmer aus.

Diesem klaren Ergebnis hat sich der TVA mit großer Mehrheit angeschlossen, so dass der Kreis die Planungen weiterführen kann.

Im März 2012 wurde der Zuwendungsbescheid für Maßnahmen aus der Bürgerwerkstatt bewilligt und die Planung für den Knoten Venloer-/Hagelkreuz/Eckkumer Str., am 17.04.13  für den Knoten Venloer-/Hauptstr./Nettegasse und den Ausbau Hauptstr. sowie zwischen Neußer Gasse/Hagelkreuzstr. vorgestellt.

Wehrmutstropfen: Der Zuwendungsbescheid  gilt zwar für alle drei Bauabschnitte, Geld ist aber zunächst nur für den 1. Bauabschnitt Venloer-/Hauptstr./Nettegasse, verfügbar. Allerdings wird der Baubeginn bereits zum zweiten mal verschoben: 2012 wegen der 1050-Jahre-Feiern, 2013 wegen der  Sperrung der Bahnstrecke (Gleiserneuerungen zwischen Ehrenfeld und Rommerskirchen). Wann die weiteren Maßnahmen finanziert werden, steht in den Sternen. Die Umwandlung der südlichen Dorfangerstr. zur Fahrradstr. liegt in den Händen der Stadt, die dazu in einer der nächsten Sitzungen eine Vorlage erstellen wird  (Insider-Info: die "verkehrsklenkenden Behörden"  haben festgestellt, dass "die Dorfangerachse nicht die Anforderungen für eine Fahrradstraße erfüllt"). Der Radwege-Lückenschluß der Venloer Str. im Bereich alte Brennerei ist im Zuwendungsbescheid nicht enthalten, aber der Kreis hat  Bereitschaft signalisiert, hier mit der Stadt und dem ADFC eine Lösung zu suchen und auch zu tragen..

nachoben

"Weitere Erfolge" Auch weitere Nachbesserungen in der Radwegegestaltung konnte die ADFC-Ortsgruppe in den vergangenen Jahren erreichen, teilweise mit Unterstützung durch den Vorstand:

-  Die eklatante Fehlplanung (Positionierung der Masten, Verschwenkungen des Radwegs etc.) an der neuen LichtsignalanlageK9/K10 in Orr wurde auf unser Betreiben vom Kreis zweimal nachgebessert .

-  Die Fehlplanung der Radwegführung auf der Westseite der Einmündung der B59n in die L183 (Bonnstr.)soll in der nächsten Ausbaustufe beseitigt werden. Ähnliches konnten wir beim Umbau der Kreuzung L183/B55 (Bonnstr./Aachener Str.) gerade noch während der Bauphase verhindern.

-  Zu spät gekommen sind wir leider bei der Radwegeführung vom neuen Knauber-Markt auf die L183: Erst mit der (traurigen) fertigen Ausführung konfrontiert, konnten wir unsere Argumente gegen dieses Anti-Beispiel der Verwaltung zur Kenntnis bringen. Die hat die Verwaltung zwar eingesehen, aber "leider ist kein Geld mehr zur Nachbesserung" da. In wie weit das Versprechen trägt, zukünftig den ADFC in fahrradrelevante Planungen vor der Ausführung/Realisierung einzubeziehen, muss sich noch beweisen, denn z. B.

-  beim Rückbau der K5 zwischen Freimersdorf und Widdersdorf wären wir auch wieder mit den fertigen (aus Fahrradfahrersicht) unbefriedigenden Ergebnissen konfrontiert werden, ohne die Planung je zu Gesicht bekommen zu haben oder in fahrradrelevante Entscheidungsprozesse eingebunden worden zu sein: Hier haben wir während der Bauphase erkannt, was drohte, und mit der Bauleitung und dem ausführenden Landesbetrieb Strassen Bonn noch eine akzeptable Lösung durchgesetzt. Jetzt müssen nur noch zwei Schilder (benutzungspflichtiger Kombi-Radweg) "geschlachtet" werden, dann ist das Ergebnis sehr zufriedenstellend. Das ist inzwischen geschehen - leider erst als Reaktion auf eine Veröffentlichung in der Aktion "Blech weg" des Kölner Stadtanzeigers.

nachoben

Wie bereits vor Jahren vorgeschlagen, sollte in Geyen der strittige Bereich der von-Frentz-Str. sowie die Sintherner Str. zwischen Alban- und Frechener Str. umgangen werden. Nach wiederholter Befahrung der Wege haben wir unseren Vorschlag vom August 97 verbessert. Zur Verwirklichung werden folgende Maßnahmen erforderlich:

1.      Öffnung der von-Grass-Straße für Fahrradfahrer in Nord-Süd-Richtung

2.      Querungshilfe zwischen Kornelius-/von-Harff-Str. durch Anforderungstaster jeweils an der Einmündung in die von-Frentz-Str. für die vorh. Fußgängerampel, Halt-Markierung/evt.Vorampel aus Richtung Westen vor der Einmündung der Korneliusstraße auf der von-Frentz-Str.

3.      Querungshilfe für den aus Sinthern kommenden Fahrradverkehr in die von-Grass-Str. unter Einbeziehung der vorh. Fußgängerampel

4.      Überführung des Fahrradverkehrs aus der von-Grass Str. in die Fahrradspur auf der Brauweiler Straße. Hier könnte u. U. eine Straßenverbreiterung auf der südöstlichen Seite der Brauweiler Str. erforderlich sein.

Jedenfalls haben die Schutzstreifen in Sinthern unserer Erfahrung nach nicht nur eine Verringerung der KFZ-Geschwindigkeiten bewirkt, auch Fahrradfahrer fühlen sich dort sicherer als vorher, da immer mehr KFZ-Lenker den Schutzstreifen respektieren, selbst wenn keine Fahrradfahrer dort fahren.

nachoben

Und Eure Meinung zu diesen Themen? => OG Pulheim